Bericht

Juli 23, 2009

Folgend keine Wertungen, lediglich geschehene Tatsachen.

Am 22.7.2009 stellte ich einen einzeiligen Aphorismus bei keinverlag.de online, 24 Stunden wurde er mit folgender Begründung gelöscht:

Hallo kaltric,

Der von Dir auf www.keinVerlag.de veröffentlichte Text Nr. 245300 „Aphorismus 10: Selbsterkenntnis 2“ wurde soeben durch den Webmaster gesperrt.
Folgender Grund für die Sperrung wurde angegeben:
kein eigener Text (Nutzungsbedingungen beachten!).


Zu dieser Maßnahme ist der Webmaster in Übereinstimmung mit den von Dir bei Deiner Anmeldung akzeptierten Nutzungsbedingungen berechtigt.
Sperrung bedeutet: Dieser Text wird in keiner Liste mehr aufgeführt und ist für niemanden (außer Dir selbst und dem Webmaster) mehr lesbar.
Zur Aufhebung dieser Sperrung ist die Beseitigung des oben genannten Sperrungsgrundes notwendig; alle nötigen Änderungen kannst Du in Deinem Mitgliederbereich auf www.keinVerlag.de vornehmen.

Der Wortlaut des Aphorismus lautete:
„Erkenne dich selbst, bevor du versuchst andere zu erkennen!“

Offenbar stimmt das zufälligerweise mit einem Teilsatz dieses Artikels überein, den ich dann per Google fand.

Eine Warnung erfolgte nicht.

Als Antwort auf meine Beschwerde kam folgendes

Tja, das ist halt das Risiko bei so kurzen Texten – aber unsere Nutzungsbedingungen sind eindeutig. Es muss sich um Texte handeln, an denen Du selbst das Urheberrecht besitzt – und das ist bei Texten, die jemand anders schon eher geschrieben hat, nun mal nicht der Fall.
Im Übrigen wäre es vielleicht gerade wegen dieses Risikos (das Dir ja offenbar  durchaus bewusst ist) sinnvoll, vor der Veröffentlichung eine kurze Google-Suche durchzuführen, um zu schauen, ob vielleicht tatsächlich jemand schon auf den gleichen Gedanken gekommen ist.
Eine „offene Anschuldigung des Plagiats“ hat es nicht gegeben; Texte, die wir als Plagiate einstufen, werden nicht gesperrt, sondern als Plagiat markiert. Dafür fehlt „deinem“ Text aber die notwendige Schöpfungshöhe. „Anschuldigung der Willkür“ ist Schwachsinn; was soll das bedeuten? „Fehlende Benachrichtigung“? Meines Wissens hast Du genau eine solche bekommen – auf die hast Du ja reagiert.

Falls Du „Rufschädigung und Verleumdung“ geltend machen willst, empfehle ich Dir eine Anzeige zu erstatten – oder die Klappe zu halten und mal wieder auf den Teppich zu kommen.

Fakt ist, der andere war eher da als Du – somit fehlt Dir für diesen Text das Urheberrecht, folgerichtig wird er gesperrt. Ob Du davon wusstest oder nicht, ist irrelevant; es ist auch nicht meine Aufgabe, das herauszufinden, sondern nur, dem Einhalt zu gebieten.

Es werden jetzt – auch das ist so üblich – alle Deine bei uns veröffentlichten Texte auf Urheberrechtsverletzungen hin untersucht. Solltest Du also noch mehr Gedanken gehabt haben, die andere auch schon hatten…

Ich habe den Text umformuliert erneut eingestellt. Eine Google-Suche erbrachte keine Ergebnisse.

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Zitat des Tages

Juni 23, 2009

„Von diesem Unbewußten hängt jeder ab, der geistiv produktiv arbeitet. Alle neuen Gedanken und Kombinationen prämeditiert das Unbewußte. Und wenn das -bewußtsein dem Unbewußten mit einem Wunsche naht, so war es bereits das Unbewußte, das ihm diesen Wunsch eingegeben hat.

Auf diesem trügerischen Boden wandelt jeder, der neue geistige Wege sucht. Weh ihm, wenn er nicht beständig Selbstkritik übt!

Da man in der leichten Welt der Phantasie öfters das findet, was man sucht, und das bekommt, was man wünscht, so wird der Mensch, der neue Gedanken sucht, auch am ehesten mit den Truggeschenken der Psyche beglückt. […] Welcher Dichter oder Komponist ließ sich nicht einmal verführen, an die Neuheit gewisser Einfälle zu glauben? Was man zu glauben wünscht, glaubt man schon. Auch das größte und originellste Genie ist von Täuschungen und deren Folgen nicht frei.

[…]

So unendlich reich ist unsere Psyche nicht, daß sie immer von Grund auf neu erbaut.“

– C. G. Jung: Kryptomnesie (1904)